Selbst der SP-Nationalrat und Links-Außen-Politiker Andy Tschümperlin läßt kein gutes Haar an den juristischen Methoden von Dr. David Gibor: "Totaler Quatsch" sind deutliche Worte (Foto: Blick)

 

… hat sich erst kürzlich schweizweit lächerlich gemacht, sodaß sogar SP-Exponenten aufgrund seiner juristischen Aktionen bzw. Juristerei von „Totalem Quatsch“ sprachen.

Selbst der SP-Nationalrat und Links-Außen-Politiker  Andy Tschümperlin läßt kein gutes Haar an den juristischen Methoden von Dr. David Gibor: "Totaler Quatsch" sind deutliche Worte (Foto: Blick)
Selbst der SP-Nationalrat und Links-Außen-Politiker Andy Tschümperlin läßt kein gutes Haar an den juristischen Methoden von Dr. David Gibor: „Totaler Quatsch“ sind deutliche Worte (Foto: Blick)

Siehe Bild rechts bzw. Foto vom damaligen Blick.

Manchmal frage ich mich, warum ein Anwalt sowas macht. Denn es muß klar-sein, daß bei solchen Aktionen der Ruf um die Anwaltskompetenz leidet. Man kann sich des Eindrucks nichts erwehren, daß es Gibor nur darum geht, auf Biegen und Brechen irgendwie in die Medien zu kommen. Anders ist es kaum logisch erklärbar, daß ein Anwalt medienwirksame Aktionen vornimmt, die aus juristischer und demokratischer Sicht von vornherein aussichtslos sind.

Wie etwa der Versuch, eine gültige Volksabstimmung plötzlich so lange Zeit danach angeblich kippen zu wollen durch juristisch fragwürdige Aktionen.

Es muß ihm selbst bewußt gewesen sein als Anwalt, wenn sogar Linksaußen-Politiker wie der erklärte Blocher-Hasser Andy Tschümperlin („Blocher den Grind umdrehen“ ging durch alle Medien) sein Agieren als „totalen Quatsch“ bezeichnen, daß so eine Sache weder juristisch noch sonst irgendeine Chance hat.

Es stellt sich daher die Frage: Warum macht ein Anwalt sowas? Und warum macht er sowas so extrem lange Zeit nach der Abstimmung? Wir schreiben aktuell das Jahr 2015. Das Inserat, das er als Vorwand für seine juristische Aktion heranziehen möchte, kannte er sicher auch schon zuvor. Es war ja in der Presse breitgetreten worden. Und die Abstimmung zur Masseneinwanderung dürfte der Anwalt Gibor auch nicht entgangen sein.

Warum also so lange Zeit später plötzlich eine juristische Aktion in Szene setzen, die selbst erklärte Gegner der Masseneinwanderungsinitiative als „totalen Quatsch“ klassieren?

Nur um mal wieder in die Medien zu kommen? Oder warum?

Mit welchen Methoden Gibor arbeitet wird aktuell deutlich, wenn man aktuell auf dem Blog eines thurgauer Politikers und Anwalts liest, wo nachzulesen ist, wie Gibor Anwaltskollegen versucht, mundtot zu machen. Und die nur, weil diese ihn kritisieren.

Das ist ganz schön dünnhäutig für jemand, der sich ständig derart exponiert und mit derartigen Methoden arbeitet.

Worum geht es? Um einen Artikel in der konservativen Schweizerzeit, den Hermann Lei, thurgauer Großrat, über die fragwürdigen Methoden des Anwalts Dr. David Gibor verfaßt hat.

Gibor möchte offenbar erwirken, daß der Artikel gelöscht wird.

Je öfters ich den Artikel durchlese, desto mehr frage ich mich, warum. Nur, weil jemand über seine zweifelhaften anwaltlichen und menschlichen Methoden schreibt? Oder warum?

Remo Maßat

Hier der Artikel (kursiv):

Rechtsanwalt David Gibor – Diener gegen Rechts

Diener des Rechts werden Anwälte manchmal genannt. Rechtsanwalt David Gibor dient vor allem der herrschenden Klasse im Kampf gegen Rechts. Er hat sich nämlich darauf spezialisiert, Politiker und andere Figuren des öffentlichen Lebens wegen angeblich rassistischer Äusserungen vor Gericht zu bringen: Toni Brunner, Christoph Blocher, Adrian Amstutz und Caspar Baader, Ueli Schlüer – Gibor zeigt sie alle an. Auch wenn er oft erfolglos bleibt, Gibor geht weiter vor: diesmal gegen das Schweizer Volk, das falsche Entscheide ob blödsinniger Propaganda treffe. Wer ist dieser Diener gegen Rechts?

„angeblicher Strafrechtsexperte“

Kein Zweifel: Gibor – der sich öffentlich etwa für Inzest oder die Knabenbeschneidung einsetzte – handelt politisch. Seine Aktionen dienen dazu, Konservative einzuschüchtern, sie mundtot zu machen. Deshalb ist er in den ihm gewogenen Medien dauerpräsent und wird dort gerne als „Strafrechtsexperte“ vorgestellt (der K-Tipp nannte ihn allerdings einmal einen „angeblichen Strafrechtsexperten“). So darf er in den Zeitungen etwa zum Fall Carl Hirschmann, zu den Münchner Prügelschülern, über ein rassistisches Filmchen oder zum Kachelmann-Prozess schreiben. Absonderlich war die Anzeige Gibors gegen die Chefetage der «Bild»-Zeitung. Deren Exponenten hätten Simonetta Sommaruga grundlos schwerer Straftaten bezichtigt. Die Bild-Attacke gegen Sommaruga war von niemandem ausser Gibor ernst genommen worden. «Juristischer Mumpitz» hiess es allenthalben.

Gegen die SVP

Gibors Haupttätigkeit aber ist der Kampf gegen Rechts: Das „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“-Plakat der SVP veranlasste Gibor zu einer Strafanzeige gegen Toni Brunner, Christoph Blocher, Adrian Amstutz und Caspar Baader. Damit war er zwar erfolglos, aber immerhin erwirkte er, dass das SVP-Sekretariat vor den Kadi muss. 2012 hatte Alfred Heer in einer Talksendung junge Tunesier kritisiert. „Eindeutig rassendiskriminierend“, fand Gibor, selbst die Berufung auf die parlamentarische Immunität werde Heer nicht schützen. Auch hier lag Gibor falsch: Mitte Nov. 12 wurde Heers Immunität einstimmig nicht aufgehoben. Gegen die kleine SVP Widen, welche – von Gibor beraten – angezeigt worden war, weil sie Slogans einer Anti-SVP-Seite (!) auf ihrer Homepage publiziert hatte, gab Gibor dann den Helden: “Es muss ein deutliches Zeichen des Widerstands gesetzt werden.”

Gegen die Wahrheit

Ein weiterer Höhepunkt im Kampf gegen die SVP war die Anzeige gegen Ueli Schlüer. Schlüer war Zeuge einer heftigen Schlägerei unter palästinensischen Sippen geworden. Tage danach berichtete er, wie die Palästinenser „wie Tiere“ aufeinander losgegangen seien, mit Pickeln, Schaufeln und Brechstangen. Eindeutig rassendiskriminierend sei das, fand Gesinnungswächter Gibor. Er vertrat Hisham Maizar, den Präsidenten der Föderation islamischer Dachorganisationen in der Schweiz, welcher 2011 Homosexuelle öffentlich diskriminiert hatte, indem er deren Anliegen, muslimische Länder besuchen zu dürfen als „geistige Invasion von vornehmlich westlichen Sitten.“ verurteilte. Dieser Maizar liess also Gibor vortragen, Schlüer sei ein schändlichster Vertreter einer Politik, die es darauf angelegt habe, eine ganze Gruppe zu entmenschlichen. So spreche „kein gesinnungsanständiger Mensch“. Schlüer wurde dennoch erstinstanzlich freigesprochen: «Politische Meinungsbildung erträgt auch sehr kontroverse Ansichten, ohne dass man gleich Angst haben sollte, im strafrechtlichen Bereich zu sein.», schrieb der Richter den Gesinnungsanständigen ins Stammbuch.

Gegen alle

Auch ausserhalb der SVP ist niemand sicher: 2012 erhielt Fidel S. Stöhlker, Sohn des bekannten PR-Beraters Klaus J. Stöhlker, von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Nach zwei Gewalttaten in Pfäffikon und Interlaken, bei denen zwei Frauen getötet und ein Mann verletzt wurden hatte Stöhlker in einem Blog Kosovaren als «Pack» und «niederes Volk» bezeichnet. Gibor ärgerte sich, dass Stöhlker den Strafbefehl akzeptieren wollte und er so um seinen Auftritt gebracht wurde: „Damit kann er einer öffentlichen Gerichtsverhandlung entgehen, an der er als Rassist gebrandmarkt würde.“ Auch Willi Frommenwiler von der Freiheitspartei musste für seine martialischen Worte büssen. „Wanted Dead or Alive“, war im März 2012 auf seiner Website kriminelle-auslaender.ch zu lesen. Öffentliche Aufforderung zur Gewalttätigkeit sei das, fand Gibor. In einer Art Dauerfehde befindet sich Gibor mit Alexander Müller, welcher wegen 2012 wegen eines Tweets in die Schlagzeilen kam, in welchem das Wort “Kristallnacht” vorkam. Gibor wollte sogar persönlich am Verfahren als Privatkläger teilnehmen, erlitt aber eine weitere Niederlage. Müller wiederum hatte Gibor wegen Nötigung angezeigt, weil es während der Einvernahme zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen sei. Der Staatsanwalt versuchte Müller zum Rückzug seines Strafantrags zu bewegen: Er kenne Gibor, es sei mit harten Reaktionen zu rechnen, zumal dieser über „exzellente Kontakte zur Presse“ verfüge. Nichts zu lachen hat auch der Komiker Massimo Rocchi: Der schweizerisch-italienische Doppelbürger hatte 2014 in der SRF-Sendung «Sternstunde Philosophie» über jüdischen Humor gesprochen. Gibor fands nicht lustig und zeigte Rocchi nach der Ausstrahlung der Sendung an.

Gegen die direkte Demokratie

Eine andere Qualität hat Gibors Versuch, einen Volksentscheid aufzuheben. Gibor und – noch überraschender – ein Zürcher Rechtsprofessor finden, durch das Kosovareninserat sei mit strafbaren Mitteln der Abstimmungskampf über die Masseneinwanderung geführt worden. Die Abstimmung sei daher höchstrichterlich aufzuheben. Zwar räumen ernsthafte Juristen der Aktion wenig Chancen ein. Doch Ex-Bundesrichter  Giusep Nay, der in den Medien immer wieder Platz für seine absonderlichen Voten gegen die SVP erhält, sieht das anders. Er findet die Abstimmungsbeschwerde „legitim“. Aber Nay hat sich ja auch schon angeboten, dem IZRS bei dessen geplanten Initiative gegen das Minarettverbot  „allenfalls rechtsberatend zur Seite“ zu stehen.

Solches Tun steht sinnbildlich für die Tendenz, mit Juristerei Wahrheit und Volkswille zu bekämpfen und die Diskussion über Probleme zu unterdrücken. Hoffen wir, dass die Angriffe eines Rechtsanwalts und eines IZRS-Rechtsberaters auf die direkte Demokratie keinen Erfolg haben werden.

Hermann Lei, Frauenfeld