Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau: Die Erhöhung der entsprechenden Beiträge soll die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet sichern und rückläufigen Entwicklungen bei den Ackerflächen und beim Biolandbau entgegenwirken.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 Änderungen von insgesamt 13 landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen und dabei auch entschieden, daß importiertes Kaninchenfleisch künftig deklariert werden muß, wenn es mit in der Schweiz nicht zugelassenen Tierhaltungssystemen produziert wurde.

Kaninchenfleisch, das in der EU unter in der Schweiz verbotenen Methoden produziert wird, soll zukünftig deklariert werden müssen

Pflanzenschutzmittel, bei denen die EU Risiken eruiert hat, werden gezielt überprüft.

Um die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet zu sichern, hat der Bundesrat beschlossen, den Beitrag für Hanglagen um 40.- und für Steillagen um 110.- Franken pro Hektare sowie die Sömmerungsbeiträge um 10.- Franken pro Normalstoß zu erhöhen.

Zudem wird die Besitzstandswahrung für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen um zwei Jahre bis und mit 2013 verlängert.

Ab 2010 werden außerdem der Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen um 20.- sowie die Biobeiträge für die Spezialkulturen um 150.- erhöht. Damit soll der rückläufigen Entwicklung der Ackerfläche und des Biolandbaus entgegengewirkt werden.

Für in der Schweiz verbotene Haltungsformen von Kaninchen (Käfigkaninchenfleisch) wird eine ab dem 1. Januar 2012 geltende Deklarationspflicht eingeführt.

Ab dem 1. Juni 2010 sollen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, bei denen die EU Risiken eruiert hat, gezielt überprüft werden. Zur Verhinderung, dass die Schweiz ein Absatzmarkt für in der EU vom Markt genommene Pflanzenschutzmittel werden kann, wird das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen und die Verkaufs- und Anwendungsfrist bei Widerruf von Pflanzenschutzmitteln verkürzt. Ab dem 1. Juli 2011 gelten strengere Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen bezüglich der Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt.