Bei der Abstimmung zur Antirassismusstrafnorm hieß es, diese sei keine Maulkorb-Strafnorm Wahrheiten dürfe man durchaus noch aussprechen. Sie wurde in der freiheitlichen Schweiz knapp angenommen. Heute ist im Zusammenhang mit dem Antirassismusgesetz festzustellen:
Sogut wie die gesamte Führungsriege der wählerstärksten größten Schweizer Partei, der SVP, ist gegenwärtig in Verfahren wegen angeblichen Verstößen gegen die Antirassismusstrafnorm verwickelt.
Zuletzt Alfred Heer aus Zürich, welcher sagte, daß viele angeblich hilfesuchende und verzweifelte, angelich um ihr Leben im Heimatland fürchtenden Asylbewerber aus Nordafrika gezielt in die Schweiz einreisen würden, um kriminell zu werden, als Straftaten zu begehen. (ähnlich äußerte sich der von Sommaruga im Anschluß geschaßte ehemalige Leiter des Bundesamtes für Migration zu Nigerianern) Aktuell gibt es – einmal mehr – abermals eine Polizeimeldung, bei der ein erst seit kurzem in der Schweiz sich aufhaltender Asylbewerber aus Nordafrika kriminell ist.
Darf man soetwas schreiben? Ohne Angst zu haben, ein Strafverfahren an den Hals zu bekommen, eigentlich nicht. Obwohl es die Wahrheit ist.
Denn die Antirassismusstrafnorm wird gezielt mißbraucht, um mißliebige Personen zu dekretitieren. Selbst wenn die Strafverfahren – wie in den meisten Fällen – eingestellt werden, bleibt ja dennoch was hängen.
Genüßlich walzen seit Wochen und Monaten die Medien namentlich von Tamedia Strafverfahren gegen etliche prominente SVP-Politiker breit.
Und stellen sie so genüßlich als Rassisten dar. Möglich wird dies auch durch Staatsanwälte, welche zweifelhafterweise Strafverfahren einreichen.

Wir erinnern uns nur an einen – bis heute offenbar völlig folgenlosen (!) besonders offensichtlichen und besonders beschämenden Fall:
Zuletzt mußte ein Staatsanwalt aus dem umstrittenen Leitungs-Trio der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Dr. iur.. Andreas Brunner, Dr. iur. Andreas Eckert und lic. our Martin Bürgisser in den Ausstand treten. Und zwar wegen Befangenheit. Wie konnte es soweit kommen?
Oberstaatsanwalt Bürgisser, lästerte abends auf abstoßend häßliche Art und Weise in einer Kneipe über die größte CH-Partei SVP und über Blocher, gegen den die Osta in einem politisch motivierten Strafverfahren ermittelte.
Selbst profilierteste Linksaußenpolitiker wie Jean Ziegler zeigten sich öffentlich „erstaunt“, welchen Tatendrang die Oberstaatsanwaltschaft Zürich hier plötzlich an den Tag legte.
Doch von der Rolle von umstrittenen Staatsanwälten beim Mißbrauch der Antirassismusstrafnorm gegen mißliebige Politiker zurück zum Inhalt der Antirassismusstrafnorm und ihrer Auslegung und konkreten „politischen Verwendung“ in der Praxis durch Staatsanwälte und Richter.
Hierzu gibt es ein Aufklärungsvideo mit einer Abhandlung und Rede vom bekannten thurgauischen Großrat Hermann Lei, seineszeichen Rechtsanwalt in Weinfelden (2 Videos, hier das erste):