Eine Meldung aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement, bei der es speziell um die beiden international agierenden Zockerbanken geht (die Schweizer Großbanken werden explizit genannt), welche den gesamten Finanzplatz Schweiz in Verruf brachten und durch aggressive und unseriöse Methoden sogar das altehrwürdige und bislang nie hinterfragte Bankgeheimnis der Schweiz zu Fall brachten, läßt aufhorchen.
Die beiden unrühmlichen Schweizer Großbanken CS (Credit Suisse) und die nochmehr inVerruf geratene UBS (Union de Banques Suisses) geht, sollen in Zukunft auch in Streßsituationen liquide sein müssen. Bank-Schweiz.ch berichtet:
Ob das was bringt? Kurz nach den Streßtests von EU-Banken brachen etliche Institute zusammen.

Und nun heißt es heute, es müssen Notfallkonzepte für Liquiditätsenpässe geben. Damit sollen Banken verpflichtet werden, daß sie auch in Streßsituationen zahlungsfähig bleiben.
Man wundert sich. Waren die Banken also vorher dazu nicht verplichtet, auch in Streßsituationen zahlungsfähig zu bleiben?
Heute heißt es seitens des des EFD:
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute die Anhörung zu einer Liquiditätsverordnung eröffnet. Die Banken sollen verpflichtet werden, ihre Liquidität so zu steuern, daß sie auch in akuten Streßsituationen zahlungsfähig bleiben.
Ganze Meldung auf Bank-Schweiz.ch