Fast stündlich gibt es gegenwärtig weitere Enthüllungen hinsichtlich der Einsatz- und Fahndungspannen der Leitung der Kapo Bern im Fall Peter Hans Kneubühl.
In der Kritik stehen der berner Sicherheitsdirektor Käser und der umstrittene Polizeikommandant Dr. Stefan Blättler, ein Jurist, der von Polizeiarbeit keine Ahnung hat.

Wann befreit sich die Kantonspolizei Bern von dem umstrittenen Ideologen Dr. Stefan Blättler und sucht sich jemand, der etwas von Polizeiarbeit versteht?
In Erinnerung bleiben die bürgerkriegsähnlichen Zustände, die schweizweit Schlagzeilen machten und sogar die Schweiz weltweit in Verruf brachten. Auch hier versagte die Leitung der Kantonspolizei Bern.
Im Fall Kneubühl hat es die Leitung der Kapo Bern nochmals geschafft, die Schweizer Polizei weltweit lächerlich zu machen. Mehrere ausländische Medien berichteten mit großer Verwunderung über die unsägliche und zugleich offensichtliche Inkompetenz der Polizei. Mehrere Schweizer Medien griffen die ausländischen Medienberichte auf und berichteten sinngemäß bzw. wörtlich darüber, daß die Schweizer Polizei “zum Gespött der Welt” geworden sei.
Zum Fall Kneubühl schreibt die SchweizerZeitung:
Hinzu kommen offensichtliche dauernde Vertuschungen der Kapo Bern. So sagte Polizeikommandant Dr. Stefan Blättler lange Zeit, nach der die Kapo Bern von der Schwester des gesuchten auf das falsche Foto hingewiesen worden war und lange Zeit, nach denen Nachbarn schon gesagt hatten, daß das erste Foto den Vater des gesuchten Peter Hans Kneubühl abbilden würde, daß auf beiden Fotos angeblich Peter Kneubühl zu sehen sei.
Weiter heißt es:
Warum man eine Fotoverwechslung nicht zugeben konnte, nachdem Nachbarn, Zeitungen, die Schwester des Gesuchten und nahezu die gesamte Schweizer Bevölkerung, die zwei Augen im Kopf hatte, der Kapo unter die Nase rieb, daß das nicht diesselbe Person sein könnte, bleibt ein Rätsel.
Hat Polizeikommandant Dr. Stefan Blättler gelogen oder sah er nur nicht, was die ganze Schweiz sah und auf was alle hingewiesen hatte.
Bericht auf SchweizerZeitung.ch

Erschreckend, was sich da in Biel abgespielt hat und auch erschreckend, wenn man an die Vorgeschichte denkt.
Polizeikommandant Dr. Stefan Blättler muss zum Wohle des Ansehens der Kapo Bern aber auch vor allen Dingen zum Schutz der ihm unterstellten Polizisten dringend durch eine kompetente und geeignete Kraft ersetzt werden.
Recht zu haben hat jeder das Recht.
Rechthaberisch zu sein sollte besser kein Recht sein.
Der Intelligente macht nicht immer Gebrach von seinem Recht, sondern nur wenn es auch wirklich sinnvoll ist.
Wenn ein Mann in Trauer ist, verbunden mit dem Haus in dem seine eben erst gerstorbene Mutter so manches Jahr mit ihm zusammenlebte, so macht der ethisch Verantwortungsbewusste nie Gebraucht von seinem Recht auf Hausverkauf oder dergleichen, sondern wartet mindestens bis die Trauerarbeit abgeschlossen ist.
Der Rechthaberische, dem solches Wurst ist, würde vielleicht gar am Tag der Beerdigung das Haus verkaufen.
Doch es zeigt sich immer wieder, dass Rechthaberei arge Konsequenzen hat. Nach BV Art. 6, ist eine solche rücksichtslose, verantwortungslose Rechtserzwingerei illegal, und damit strafbar. Es wäre doch wohl an der Zeit BV Art. 6 endlich anzuwenden.