Man schafft die Feuerwehr in einer Gemeinde nicht ab, nur weil es eine zeitlang nicht gebrannt hat.
Bei der Armee hingegen sind zunehmend Abschaffungsgelüste im Umlauf (GSoA), nur, weil sie – erfreulicherweise – eine zeitlang nicht zum Einsatz bereit sein mußte. Diese Situation gab es schon einmal, wie Hermann Suter-Lang ausführt.
Bereits 2006 wurden 550 Schützenpanzer verschrottet, nun sollen hunderte weitere folgen.
Paradox daran: Die Schützenpanzer sind nicht nur voll einsastzfähig, sondern auch in zahlreichen Gebieten im Ausland im Einsatz, etwa in Australien, Norwegen, Israel, Brasilien, Ägypten oder bei der Deutschen Bundeswehr.

Neben militärischen Nutzern haben sich auch amerikanische SWAT-Einheiten, Feuerwehren und Sheriffs den M113 als Einsatzfahrzeug beschafft.
Er ist lufttransportfähig mit der C-130 Hercules sowie in der Grundversion fallschirmabwurffähig und amphibisch .
Nun gibt es eine dringliche Motion btr. Kostenbeteiligung des Kantons Zug an den Schützenpanzern des Bundes. Die Motion im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Präsidentin
Gestützt auf § 38 der Geschäftsordnung reichen die unterzeichneten Motionäre die folgende Motion ein:
Der Regierungsrat wird beauftragt, umgehend Vertragsverhandlungen mit dem VBS aufzunehmen, um dem VBS anzubieten, die außer-Dienst-gestellten ursprünglich 330 Schützenpanzer M113 63/89 Spz ganz oder teilweise auf Kosten des Kantons Zug zu unterhalten und zu lagern.
Dabei soll er danach trachten, die im Gang befindliche Verschrottung der Panzer während der Vertragsverhandlungen zu unterbrechen.
Begründung

1. Zurzeit ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Außerdienststellung und Verschrottung von 330 Schützenpanzern des Typs M113 63/89 Spz befaßt.
2. Soweit bekannt, wurden bereits 30 Schützenpanzer von der Gotthard Schnyder AG, Emmen, verschrottet.
Weitere 30 Schützenpanzer sollen im Verlaufe des Monats
März zerstört werden.
Die Schützenpanzer 61 bis 90 sollen ab dem 7. März 2012 abgerüstet und am 26. März 2012, nachts, zur Gotthard Schnyder AG verschoben werden.

3. Niemand bestreitet, daß die vorgenannten Schützenpanzer vollständig einsatzbereit sind und auch weiterhin für einen Ernsteinsatz gewartet werden können.
Das VBS stützt die Verschrottung mutmaßlich auf Art. 109a MG (Militärgesetz), in Kraft seit dem 1. Januar 2011, ab, wonach das VBS die Außerdienststellung von Armeematerial besorgt. Soweit bekannt, rechtfertigt das VBS die Verschrottung der Panzer mit den zu hohen Kosten des Unterhalts und der Lagerung.
4. Aus Sicht der Motionäre erschwert die Zerstörung von 330 einsatzbereiten Schützenpanzern den von der Armee zu erfüllenden Verfassungsauftrag, das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen (Art. 58 BV).

5. Das Militärgesetz sieht in Art. 109a Abs. 2 MG vor, daß das VBS die für die Außerdienststellung notwendigen Verträge abschließt.
Gestützt auf diese Grundlage und auf Art. 57 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV), wonach Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung sorgen, kann der Regierungsrat mit dem VBS Verhandlungen aufnehmen.
Dabei kann er dem VBS anbieten, sich an den Kosten des Unterhalts der Schützenpanzer ganz oder teilweise zu beteiligen.

Hierbei müssen die Panzer örtlich nicht verschoben werden, sondern sie können an den bestehenden Orten gelagert und unterhalten werden, wobei der Kanton Zug die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Die Einzelheiten kann der Regierungsrat vertraglich aushandeln.
6. Mit diesem Angebot leistet der Kanton Zug einen Beitrag an den verfassungsmäßigen Schutz von Land und Bevölkerung in bewährtem gut-freundeidgenössischem Geist.
In einer Krise könnte der Bund auf zusätzliche Mittel zurückgreifen.
Die unterzeichnenden fünf SVP-Kantonsräte sind:
- Hptm Dr. iur. Manuel Brandenberg, Kantonalpräsident SVP des Kantons Zug
- Hptm Philip Brunner, Vize-Parteipräsident und Stadtzuger Gemeinderat
- André Wicki, Stadtrat, Mitglied der Exekutive der Stadt Zug
- Thomas Wyß
- Daniel Burch
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