Behördenwillkür, Amtsmißbrauch für politische Zwecke auch bei der Staatsanwaltschaft Zürich III?!
Das ganze erinnert immer mehr an den Fall des zuerst kriminellen und dann zurückgetretenen Bundesanwaltes Ernst Roduner.
Und es zeigt, daß auch Personen, die sich in ein hohes Amt hochgedient haben, keineswegs Vernunft und noch weniger Anstand besitzen müssen.

Der umstrittene Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser posaunte abends in einer Kneipe großkotzig herum, daß die SVP zu Fall komme, nachdem Blocher weg sei. Gegenwärtig macht die Oberstaatsanwaltschaft III dank ihm schweizweit Schlagzeilen (hier ein Fotoausriß von Bürgisser in der NZZ, anklicken, zum GROßKLICKEN)
Und daß Amtsmißbrauch und Amtsanmaßung bis in die höchsten Macht-Etagen vorkommen.
Und es stellt sich die Frage: Wie dumm – und vor allen Dingen wie dreist – muß ein Oberstaatsanwalt sein, um sich in einer äußerst sensiblen Angelegenheit so zu verhalten:
Nach einer illegalen Hausdurchsuchung bei einem ranghohen und nebenbei dem bekanntesten Politiker der Schweiz, der überdies noch vor nicht allzulanger Zeit Justizminister war, in der Öffentlichkeit zu lästern.
Zu lästern über das Durchungsopfer selbst, einen Parteikollegen (Mörgeli) und über die Partei (SVP) gegen den sich die Kampagne des von interessierten Kreisen mißbrauchten Staatsapparates richtete?
Der gegen Großrat Hermann Lei (SVP TG), gegen Kantonsrat Claudio Schmid (SVP ZH) und gegen Nationalrat Dr. Christoph Blocher (SVP ZH) sowie gegen den Hinweisgeber Reto T. (“whistleblower”) ermittelnde Staatsanwalt befand sich am Freitagabend in einer Kneipe (einem “pub”) in Bülach.

Ausriß aus dem beschämenden Brief, welchen Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser zur Rechtfertigung an Nationalrat Mörgeli sandte, über welchen er abends gemäß Zeugen ebenfalls herzog. (ganzer Brief: Auf untigen Verweis klicken)
Der Staatsanwalt Martin Bürgisser muß sich wohl zu geil vorgekommen sein, denn: Bei dieser Gelegenheit schwätzte er über Amtsgeheimnisse bzw. Details darüber, wann er damit rechne, daß die Immunität des Alt-Bundesrats Christoph augehoben werde.
Und er zog gemäß Medienberichten massiv über Christoph Blocher und die SVP her.
Sein Pech bei der ganzen Dummheit und Dreistigkeit: Ein Gast am Nachbartisch hörte mit und informierte Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP ZH), gegen den Staatsanwalt Bürgisser ebenfalls hetzte. Der Gast bestätigte gestern gegenüber dem TA Mörgelis Ausführungen.
Auch der linksgerichtete Tagesanzeiger, sicher eine unverdächtige Berichtsquelle, berichtet.

Sämtliche Schweizer Medien berichten über die abendlichen Eskapaden des umstrittenen Oberstaatsanwalts Martin Bürgisser. Es stellt sich wohl bald die Frage: Wann leitet Bürgisser ein Strafverfahren gegen sich selbst ein? (Bildschirmfotoausriß: Tageanzeiger)
Der Tagi, welcher bekannt ist für seine leidenschaftliche Feindschaft gegenüber der größten Partei der Schweiz (SVP) und besonders bekannt für seine – zurückhaltend formuliert – kritische Haltung gegenüber dem Parteiexponenten Christoph Blocher, dem Opfer der politisch motivierten illegalen Hausdurchsuchung.
Der Tagesanzeiger berichtet unter dem Titel “Staatsanwalt zieht über SVP her” (kursiv):
“Zunächst habe Bürgisser den Kollegen gesagt, die Staatsanwaltschaft werde ihr Gesuch um Aufhebung von Blochers Immunität bis Mittwoch einreichen – also rechtzeitig vor der ersten Sitzung der nationalrätlichen Immunitätskommission.”
Damit hat also der Staatsanwalt, welcher die Hausdurchsuchungen bei Hermann Lei, Claudio (SVP), dem Hinweisgeber Reto T. und dem ehemaligen Schweizer Justizminister Christoph Blocher vorgenommen hat, eine eindeutige Amtsgeheimnisverletzung begangen.
Doch damit noch lange nicht genug. Im Tagi heißt es weiter:
“Den weiteren Fortgang des Gesprächs beschreibt er in seinem an die Medien weitergeleiteten Brief an Bürgisser wie folgt: «Danach kanzelten Sie relativ laut und forsch Herrn Nationalrat Blocher ab, weil er angeblich nicht einmal die Größe habe, freiwillig auf seine Immunität zu verzichten und sich dem Strafverfahren zu stellen. Ferner erwähnten Sie deutlich vernehmbar, daß für den Fall, daß Blocher stürze, die gesamte SVP zusammenbreche und dann auch Christoph Mörgeli endlich erledigt sei.»”
Neben übler Nachrede wirft Nationalrat Mörgeli dem leitenden Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser Amtsgeheimnisverletzung vor. Bürgisser habe in der Kneipe rausposaunt, am Mittwoch werde das Gesuch auf Aufhebung von Blochers Immunität eingereicht.
Den beschämende Rechtfertigungsbrief vom ermittelnden Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser im Ganzen finden Sie auf der Webseite der Internetzeitung Polizeibericht.ch unter Eingabe des Namens des fraglichen Staatsanwalts Martin Bürgisser im Suchfeld.
Behördenwillkür, Amtsmißbrauch für politische Zwecke auch bei der Staatsanwaltschaft Zürich III?! Das ganze erinnert immer mehr an den Fall des zuerst kriminellen und dann zurückgetretenen Bundesanwaltes Ernst Roduner. Und es...