Lateinische Rechtsgrundsätze

admin post on März 10th, 2011
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Audiatur et altera pars.
Man höre auch die andere Seite.

Actus non facit reum nisi mens sit rea.
Keine Schuld ohne Bewußtsein der Schuld.

Einer der bekanntesten römischen Rechtsgrundsätze:

In dubio pro Reo.
Im Zweifel für den Angeklagten.

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