Monthly Archives:Februar 2012

ESM-Vertrag: Fiskalpakt-Volksabstimmung in Irland sollte Vorbild für andere Länder sein

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Bevorstehende Staatspleiten in der Euro-Zone und die unfreiwillige Zahl-Solidarität anderer Länder: Der Verein Mehr Demokratie begrüßt das von der irischen Regierung angekündigte Referendum zum EU-Fiskalpakt. „Irland geht mit gutem Beispiel voran.”

ESM, ESFF

„Mit den Rettungsschirmen und dem Fiskalpakt werden bestehende EU-Verträge bewußt umgangen. Die im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Pflicht, bei Vertragsänderungen einen Konvent einzuberufen, wird dabei ignoriert.“ und: „Im Zusammenhang mit der Eurokrise und der Schuldenkrise erleben wir eine schleichende Entmachtung, geradezu eine Selbstentmachtung der Parlamentarier“, führt Roman Huber von "Mehr Demokratie e. V." aus

Einen Tag vor dem EU-Gipfel, auf dem der ESM-Vertrag abgesegnet werden soll, hat der Fachverband einen Aufruf für mehr Demokratie in Europa gestartet.

„Immer mehr Entscheidungen und Kompetenzen werden auf die europäische Ebene verlagert, die Haushaltsautonomie der Mitgliedstaaten wird ausgehöhlt“, so Huber.

„Die gesamte Eurorettungspolitik wird von einigen wenigen Regierungschefs gesteuert und dann den Bürgern und sogar den Parlamenten als alternativlos verkauft. Hier besteht ein riesiges Demokratiedefizit.“

Um die EU demokratischer zu gestalten, stellt “Mehr Demokratie” zwei Forderungen auf:

Wenn wie im Falle von Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm weitreichende und kaum mehr revidierbare Entscheidungen zur Zukunft der EU getroffen werden, müssen in den betroffenen Ländern Referenden stattfinden.

Der Verein "Mehr Demokratie" fordert, daß bei nicht-mehr-rückgängig-zu-machenden Entscheiden, Volksabstimmungen zwingend durchgeführt werden müssen

Der Verein "Mehr Demokratie" fordert, daß bei nicht-mehr-rückgängig-zu-machenden Entscheiden, Volksabstimmungen zwingend durchgeführt werden müssen

„Mit dem Aufruf fordern wir gemeinsam mit den Bürgern den Bundestag dazu auf, auch in Deutschland Volksabstimmungen über den Fiskalpakt und den ESM einzuleiten“, erklärt Huber.

Darüberhinaus ruft “Mehr Demokratie” die Abgeordneten des Europaparlaments dazu auf, sich für die Einberufung eines Konvents zur Zukunft der EU stark zu machen.

Es müsse eine breite öffentliche Diskussion über die Demokratie in Europa geben, heißt es in dem Aufruf. „Mit den Rettungsschirmen und dem Fiskalpakt werden bestehende EU-Verträge bewußt umgangen. Die im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Pflicht, bei Vertragsänderungen einen Konvent einzuberufen, wird dabei ignoriert.“, so Huber.

Mehr Demokratie geht es nicht nur um die aktuellen Vertragsänderungen, sondern um eine grundsätzlichere Debatte darüber, wie die EU demokratischer gestaltet werden kann. „Im Zusammenhang mit der Eurokrise und der Schuldenkrise erleben wir eine schleichende Entmachtung, geradezu eine Selbstentmachtung der Parlamentarier“, führt Huber aus. „Uns ist neben dem Ausbau der direkten Demokratie die Stärkung der Parlamente wichtig.“

Aufruf für mehr Demokratie in Europa:
http://www.mehr-demokratie.de/europa-kampagne.html

Bankgeheimnis Schweiz: Worum es wirklich geht

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Steuerterror, Gängelei und Bürgereinschüchterung in Form von Strafschätzungen etc. kennt die Schweiz (Ausnahme: Standort SG bzw. Steueramt St. Gallen) bislang kaum.

Einen Obrigkeitsstaatlichkeit, der in zentralistischer, kommunistisch anmutender Kontrollmanie seine eigenen Bürger einschüchtert, ist der föderalistisch und freiheitlich geprägten Schweiz eher fremd.

Widmer-Schlumpf und das Schweizer Bankgeheimnis: Eigenartiges Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat

Widmer-Schlumpf und das Schweizer Bankgeheimnis: Eigenartiges Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat

Trotz Ausnahmen (siehe Verweis oben) gilt immer noch die Devise: Der Staats ist für den Bürger da. Und nicht, wie in Deutschland und anderen Ländern der Welt: Der Bürger ist für den Staat da. Was auf den ersten Blick banal klingt, ist doch ein elementarer Unterschied.

Auch beim Bankgeheimnis und den Attacken auf selbiges geht es um Grundsatzfragen und Bürgerrechte bzw. Staatsrechte. Darum, ob man dem Bürger vertraut oder ob man einen Schnüffelstaat will, welcher den Bürger mißtraut und diese gängelt.

Die wählerstärkste, also größte Partei der Schweiz, die Schweizerische Volkspartei hat heute (28. Februar2012) ein Grundsatzpapier zum Bankgeheimnis und dem gegenwärtig von den USA und auch der EU aufgrund deren leeren Kassen gegen die Schweiz geführten Wirtschaftskrieg herausgegeben.

Es geht um weitaus mehr als bloß um Steuerhinterziehung bzw. mögliche Steuerhinterziehung (nirgendwo auf der Welt ist interessanterweise die Steuerehrlichkeit so hoch wie in der Schweiz, wo der Staat seinen Bürgern vertraut anstatt ihnen grundsätzlich mißtraut). Es geht um ganz Grundsätzliches:

1. Das Bankkundengeheimnis ist zu wahren

Die europäischen und amerikanischen Staaten greifen immer unverfrorener in die Privatsphäre ihrer Bürger ein, um ihre überschuldeten Staatskassen zu füllen.

Die SVP steht ohne Wenn und Aber zum Schutz der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürger vor Übergriffen des Staates und Dritter.

Die SVP- Fraktion hält am Bankkundengeheimnis fest, weil die Privatsphäre der Bankkunden auch in Zukunft geschützt bleiben soll.

Das Bankkundengeheimnis bezweckt denn auch nicht den Schutz der Banken, sondern jenen der Bankkunden und ist ein zentraler Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates. Will der Bundesrat den Privatsphärenschutz aufheben oder relativieren, so hat er dies dem Volk vorzulegen.

2. Unterscheidung von Steuerhinterziehung als Übertretung und Steuerbetrug als Verbrechen ist beizubehalten.

Die SVP-Fraktion fordert die uneingeschränkte Beibehaltung der Unterscheidung von Steuerhinterziehung als Übertretung, welche mit einer Verwaltungssanktion (Steuerbuße) geahndet wird und Steuerbetrug als strafrechtlich relevantes Verbrechen. Die SVP wird jeglichen Versuch, eine gesetzliche Aufweichung dieser Unterscheidung im Inland herbeizuführen, mit einem Referendum bekämpfen.

Es darf nicht sein, daß all jene, die bloß vergessen, etwas zu deklarieren, oder anderer Auffassung als die Steuerbehörden sind, dem Generalverdacht betrügerische Handlungen zu begehen ausgesetzt und strafrechtlich verfolgt werden.

Dies wäre gleichbedeutend mit dem Ende der Selbstdeklaration und damit eines wichtigen Elements des Grundvertrauens zwischen Bürger und Staat.

Die rechtliche Grundlage zur Ahndung von betrügerischem Handeln ist bereits heute ausreichend und bedarf keiner weiteren Verschärfung. Die SVP-Fraktion will keinen weiteren Ausbau des Steuer-Schnüffelstaates.

3. Banken können nicht als Steuerbehörde amten

Die von der SP, FDP, CVP und Finanzministerin Widmer-Schlumpf verlangte sog. „Weißgeldstrategie“ lehnt die SVP ab. Der Finanzplatz Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren strengen Regulierungen und Sorgfaltspflichten unterworfen. Dies wird in der aktuellen Diskussion von den Gegnern des Bankkundengeheimnisses gerne verschwiegen.

Es liegt zudem letztlich im Ermessen der Bank, ob sie vom Kunden eine Erklärung verlangen will, in welcher der Kunde bestätigt, daß er das Geld bereits versteuert hat bzw. dies tun wird. Selbst mit einer Kundenunterschrift bleiben Schweizer Banken ausländischen Klagen ausgesetzt.

Eine staatlich verordnete Kontrollpflicht durch die Bank ist sachlich unmöglich: Eine Bank ist keine Steuerbehörde.

Ein solches Vorgehen bringt dem Schweizer Finanzplatz einen weiteren enormen administrativen Aufwand und gefährdet die Konkurrenzfähigkeit und damit tausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Auch würde der Beamtenapparat auf Kosten der Banken und deren Kunden weiter ausgebaut.

In keinem anderen Land müssen Kunden bei der Eröffnung eines Bankkontos oder bei Finanztransaktionen einen Nachweis der Besteuerung erbringen.

Einmal mehr offeriert die Schweiz einseitig Entgegenkommen, ohne daß damit Gegenseitigkeit durchgesetzt oder die Vergangenheit geregelt wird. Die SVP-Fraktion lehnt deshalb die illusorische Weißgeldstrategie ab, da diese schlicht nicht umsetzbar ist.

Gewinne und Einkünfte des laufenden Jahres sind beispielsweise im Moment der Überweisung auf eine Bank noch nicht steuerpflichtig, sondern erst ein Jahr später.

Im Ausland existiert in vielen Ländern keine Vermögenssteuer, womit ein Nachweis, daß das Vermögen versteuert ist, gar nicht möglich ist. Dies veranschaulicht in aller Deutlichkeit, wie unausgegoren die geforderten Maßnahmen sind.
Die SVP-Fraktion unterstützt im Gegenzug die ausgehandelten und umsetzbaren Abgeltungssteuerverträge mit Deutschland und England.

4. Ergänzung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Ausgangslage:
Die Schweiz hat mit den USA ein heute noch gültiges DBA, welches am 02.10.1996 abgeschlossen und am 19.12.1997 ratifiziert und in Kraft gesetzt wurde. Bisher brauchte es bei Amtshilfegesuchen zwecks Identifikation immer das doppelte Erfordernis des Namens sowohl des Kunden (Steuerpflichtigen) wie auch der Bank (Informationsinhaber).

Weder im Text des DBAs selbst (Art. 26), noch im Protokoll (Art. 10) und in der Verständigungsvereinbarung dazu (Ziff. 8 ) gibt es im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch einen Hinweis, daß beim Vorgehen anhand bestimmter Verhaltensmuster sogar Gruppenanfragen möglich sein sollen. Art. 26 des DBA hält lediglich fest, daß „bei Betrug und dergleichen“ Amtshilfe gewährt wird.

Im Urteil vom 05.03.2009 hat  das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß    Amtshilfegesuche    zwecks Identifikation nicht zwingend Namens- und Personenangaben enthalten müßten.

Der Bundesrat behauptet heute zudem, es entspräche der bisherigen Praxis, daß die USA gemäß dem DBA aus dem Jahr 1996 auf dem Weg der Amtshilfe hätten Gruppenanfragen stellen können. Dies ist jedoch laut Aussagen des Finanzdepartementes abgesehen vom Fall UBS (welcher mit einem separaten, vom Parlament genehmigten Staatsvertrag geregelt wurde) bisher noch nie geschehen.

Das neue DBA mit den USA ist zwar samt Protokoll am 23.09.2009 abgeschlossen und von der Schweizerischen Bundesversammlung am 18.06.2010 genehmigt worden. In den USA hat aber ein Senator die Zustimmung verweigert und damit den Genehmigungsprozeß blockiert.

Unter dem Druck der USA hat der Bundesrat dem Parlament am 06.04.2011 eine Botschaft fürr einen Zusatzbericht unterbreitet, wonach sich die Schweiz einseitig dazu bereiterklärrt, ihre Amtshilfepraxis weiter zu lockern und auch bei Gesuchen Amtshilfe zu leisten, welche keine konkreten Namens- und Personenangaben aufweisen, sondern lediglich auf einem bestimmten Verhaltensmuster basieren.

Damit gibt es praktisch keine Abgrenzung mehr zu Beweisausforschungen, sog. Fisching-Aktionen („fishing expeditions“) oder Rasterfahndungen.

Der Nationalrat verweigerte eine dringliche Behandlung dieser Vorlage, weshalb der Bundesrat unter dem Druck der USA gegen 11 Schweizer Banken am 30.11.2011 die Verordnung zum DBA 1996 geändert hat und darin das Vorgehen der Schweiz bei Gruppenanfragen der USA und die Sicherstellung der Rechte der Betroffenen regelte.

Nun soll das Parlament in der Frühjahrssession anstelle des Zusatzberichtes einen einfachen Bundesbeschluß verabschieden und darin wiederum einseitig eine Ausdehnung der Amtshilfepraxis auf Gruppenanfragen bei bestimmten Verhaltensmustern zulassen. Der Bundesrat will damit die Verantwortung für künftige Datenlieferungen auf das Parlament abwälzen und sichert sich damit gleichzeitig gegen Einwände des Bundesverwaltungsgerichts ab.

Quelle, Weiterführendes: Bankgeheimnis-Schweiz.ch

996‘268‘000 Schweizer Franken: Orange, Sunrise und Swisscom ersteigern Mobilfunkfrequenzen

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Werden Mobilfunkabos bald teurer? Fast eine Milliarde Franken zahlten Mobilfunkunternehmen für neue Lizenzen:

Die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen ist abgeschlossen: Die Unternehmen Orange, Sunrise und Swisscom haben eine zukunftsträchtige Frequenzausstattung erworben. Mit der Versteigerung von bisherigen und zusätzlichen Frequenzen ebnet die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) den Weg für die Nutzung von modernen und effizienteren Mobilfunktechnologien wie LTE (Long Term Evolution).

Mobilfunklizenzen versteigert: Hohe Einnahmen für die Eidgenossenschaft (Foto: Schlagwort AG)

Mobilfunklizenzen versteigert: Hohe Einnahmen für die Eidgenossenschaft (Foto: Schlagwort AG)

Die Konsumenten können damit auch in Zukunft von einer sehr guten Mobilfunkversorgung und qualitativ hoch stehenden Angeboten profitieren.

Die Auktionseinnahmen für den Bund belaufen sich auf 996‘268‘000 Schweizer Franken. Die Auktion hat vom 6. bis zum 22. Februar stattgefunden.

Im Auftrag der ComCom hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die heute freien und per 2014 bzw. 2017 frei werdenden Mobilfunkfrequenzen, inkl. jene der sogenannten Digitalen Dividende (ehemalige Rundfunkfrequenzen), versteigert. So stehen den Mobilfunkbetreibern durch diese Neuvergabe deutlich mehr Frequenzen zur Verfügung, als sie bisher in Betrieb hatten.

Damit können sie die stark wachsende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten befriedigen, ihre Netze mit den neusten Mobilfunktechnologien wie z.B. LTE (Long Term Evolution) erweitern und den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz qualitativ hoch stehende und möglichst günstige Mobilfunkdienste anbieten. Die Einnahmen in der Höhe von 996‘268‘000 Franken fliessen in die Bundeskasse.

Zur Teilnahme an der Auktion hatten sich die Unternehmen Orange, Sunrise, Swisscom und In&Phone beworben. In&Phone hat die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt und wurde deshalb nicht zur Auktion zugelassen. Die Auktion dauerte insgesamt 13 Tage und wurde über ein elektronisches Auktionssystem der englischen Firma DotEcon Ltd. durchgeführt. Dieses System erlaubt das sichere Bieten über das Internet.

Dank der Auktion wurde die neue Frequenzausstattung von den Mobilfunkbetreibern selbst bestimmt und nicht von einer Behörde vorgegeben. Diese weltweit einmalige Gesamtvergabe aller Mobilfunkfrequenzen ermöglichte Orange, Sunrise und Swisscom, je eine neue, umfassende Frequenzausstattung gemäss ihren Geschäftsmodellen zu erwerben. Die Konzessionen werden technologieneutral erteilt, sodaß die Frequenzen auch mit den neuesten Mobilfunktechnologien wie etwa LTE (Long Term Evolution of UMTS) genutzt werden können.

Mit dieser frühzeitigen Frequenzvergabe und einer Nutzungsdauer bis Ende 2028 können die Konzessionäre langfristig planen und auf einer gefestigten Grundlage investieren. Die stark steigende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten kann so auch langfristig befriedigt werden.

Revision Kartellgesetz – Mehr Kosten statt mehr Wettbewerb

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Gestern gaben wir auf Schweiz-Blog.ch die Auffassung des Konsumentenschutzes Schweiz (SKS) bzw. einer Vertreterin des SKS (SP-Politikerin Prisca Birrer-Heimo) wieder. Aktuell äußert sich Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) in einer Mitteilung zur gleichen Sache, allerdings mit einer anderen Ansicht.

Mit der bevorstehenden Revision des Kartellgesetzes will der Bundesrat „im Interesse einer liberalen Marktordnung den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren.

Pirmin Schwander: Die geplante Gesetzesrevision des Kartellrechts verstößt gegen die Verfassung!

Pirmin Schwander: Die geplante Gesetzesrevision des Kartellrechts verstößt gegen die Verfassung!


Bei näherer Betrachtung setzt der Bundesrat die in der Bundesverfassung geforderte Mißbrauchsgesetzgebung mit fadenscheiniger Begründung außer Kraft, schränkt die für einen funktionierenden Wettbewerb notwendige Privatautonomie und Vertragsfreiheit unnötig ein, übernimmt im Ergebnis europäisches Recht und stellt die KMU unter Generalverdacht.
Es gilt, von der Gesetzesrevision abzusehen und das heutige Recht konsequent durchzusetzen.
Verfassungswidrig

Mit dem Kartellgesetz sollen schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert und damit der Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung gefördert werden.

Die Bundesverfassung gibt in Artikel 96 klar vor, wie diese Ziele zu erreichen sind. Im Gegensatz zur Verbotsgesetzgebung in der EU geht unsere Bundesverfassung vom Mißbrauchsansatz aus.

Die Wettbewerbsbehörde hat zu kontrollieren, ob allfällige Absprachen unter den Wettbewerbsteilnehmern volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen haben. Dieser Ansatz untermauert die tägliche Realität auf den Märkten, daß mit allfälligen Absprachen und Kooperationen unter den Marktteilnehmern bessere Produkt- und Lieferqualität und tiefere Preise für die Konsumenten erreicht werden.

Dieses Faktum stellt der Bundesrat denn auch nie in Abrede. Er will aber ein Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit einführen und das Kartellgesetz damit im Ergebnis dem europäischen Recht angleichen.

Verfassungswidrig

Artikel 96 der Bundesverfassung sieht aber weder ein Kartellverbot noch ein Teilkartellverbot vor. Mit einem wirtschaftlich bedenklichen Konstrukt versucht nun der Bundesrat, die Verfassung auszuhebeln und ohne Änderung der Verfassungsgrundlage de facto das Kartellverbot nach europäischem Muster einzuführen.

Aber verfassungswidrig ist und bleibt verfassungswidrig. Da helfen die langatmigen Ausführungen des Bundesrates nicht weiter, wenn er versucht, das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt” (EU – Lösung) als verfassungswidrig zu erklären, das neu vorgeschlagene „Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit” aber nicht.

Unter Generalverdacht und Mehrkosten für die KMU
Der Bundesrat führt aus, daß es für die Wettbewerbsbehörden heute schwierig sei, die volkswirtschaftlich und sozial schädlichen Auswirkungen von Absprachen festzustellen. Es lasse sich nur mit größtem Aufwand und nur selten eindeutig feststellen, ob eine Abrede den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt oder nicht.

Wie bitte? Und nun soll deswegen ein Verbot von Absprachen eingeführt werden? Und der einzelne Unternehmer soll seine „Unschuld” beweisen müssen?

Wie soll denn ein Unternehmer im Voraus seine Verträge prüfen, ob sie dem Erfordernis der „wirtschaftlichen Effizienz” (Artikel 5 neu Kartellgesetz) standhalten oder nicht? Die KMU würden mit dem neuen Gesetz gezwungen, erst gar keine Verträge mehr einzugehen.

Es ist daher rechtsstaatlich nicht nur bedenklich, sondern geradezu verwerflich, das offensichtliche Versagen der Wettbewerbsbehörden mit einer Gesetzeskorrektur zu vertuschen und diese obendrein noch mit der aktuellen Frankenstärke zu begründen.

Die Absicht des Bundesrates, die ohnehin stark unter Kostendruck geratenen KMU mit der Beweislastumkehr zu belasten und damit nicht abschätzbare Kosten für die KMU zu generieren, ist im Interesse der Wirtschaft klar abzulehnen. Vielmehr gilt es, das geltende Recht konsequent umzusetzen und eine verlässliche Praxis zu entwickeln.

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Schwachsinnig und zutiefst ungerecht: Zusätzliche 60 Millionen für “Innovationsförderung”?

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Die größte Innovation wäre, die jährlich 5.000 Seiten (!) an neuen Gesetzen, mit denen Jahr für Jahr die KMU erdrosselt werden, zu dezimieren oder wenigstens diesem krassen Wachstum an immer neuen Gesetzestexten und Vorschriften Einhalt zu gebieten. Oder Behördenterror und Behördenwillkür, z. B. von Steuerämtern, einen Riegel zu schieben.

Nun gibt es weitere stattliche 60 Millionen Franken für Innovationsförderung. Was verbirgt sich hinter dem schönklingenden Begriff in Wahrheit?

Und: Wer erhält diese großen Summen,

Der innovative Jungunternehmer von nebenan? Eine innovative Internetpionierin? Oder ein innovativer Biobauer? Ein wirklich innovativer Kleinunternehmer, der den Wettbewerb im Internet- und Telefonmarkt fördert?

Alles falsch.

Mit welchem Recht schiebt der Bundesrat in planwirtschaftlichen Maßnahmen, welche den Decknamen "Innovationsförderung" tragen, Großen Gelder von Kleinen (der Allgemeinheit) zu?

Mit welchem Recht schiebt der Bundesrat in planwirtschaftlichen Maßnahmen, welche den Decknamen "Innovationsförderung" tragen, Großen Gelder von Kleinen (der Allgemeinheit) zu?

Die Innovationsförderung verdient ihren Namen nicht. Das Wort ist Neusprech-Zauber in Reinform.

Denn: Eher würgt die angebliche Innovationsförderung – in Tat und Wahrheit nichts anderes als eine planwirtschaftliche Maßnahme – wirkliche Innovationen ab und verzerrt überdies den Wettbewerb zuungunsten der kleinen und innovativen Unternehmen.

Denn: Nur Großkonzerne oder von Großkonzernen ausgehaltene Firmen, die sich einen großen Bürokratie- und Formularkrieg leisten können, kommen in den Genuß dieser “Fördergelder”, welche die Allgemeinheit bezahlt.

Über 97 % der Firmen sind jedoch KMU und diese schaffen über 99% aller in der Schweiz geschaffenen Arbeitsplätze. Es ist unsinnig, die, welche ohnedies schon groß sind, mit noch mehr Millionen (welche zuvor von den Kleinen genommen wurden) zu stopfen.

Der Bundesrat wäre daher gut beraten, solche Planwirtschaftsaktionen zu lassen. Doch er teilt heute abend mit:

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ermächtigt, für die Innovationsförderung einen Nachtragskredit für 2012 in der Höhe von 60 Millionen Franken zu beantragen. Die Krediterhöhung für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist erforderlich, um im Jahr 2012 die Auswirkungen des Sonderprogramms zur Innovationsförderung von 2011 sowie den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung bewältigen zu können.

Totgesagte leben länger: Planwirtschaft zieht immer mehr in der Schweiz ein

Totgesagte leben länger: Planwirtschaft zieht immer mehr in der Schweiz ein

Die KTI registriert momentan einen außerordentlich hohen Gesucheingang, welcher unter anderem ein Resultat der Sondermaßnahmen ist. Rund ein Drittel der in 2012 eingegangen Projekte stammen von Gesuchstellern, die ihr Gesuch aus den Sondermaßnahmen bei der regulären Projektförderung erneut eingereicht haben.

Damit die besten dieser Projekte unterstützt werden können, beantragt der Bundesrat beim Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag I einen Zusatzkredit von 40 Millionen Franken. Um zudem den Zahlungsrückstau aus der regulären Projektförderung Rechnung tragen zu können, wird dem Parlament eine Aufstockung des Voranschlagskredits von 20 Millionen Franken unterbreitet. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich somit insgesamt auf 60 Millionen Schweizer Franken. Das Parlament wird darüber während der Sommersession beraten.

Bundesrat und Parlament hatten der KTI im September 2011 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke zusätzliche 100 Millionen Franken für Innovationsmaßnahmen zugesprochen.

Diese Maßnahmen haben in der Schweiz eine große Innovationswelle ausgelöst, so der Bundesrat.

Beispiele für angebliche “Innovationen” (was für ein schwammiger Begriff: Was versteht der Bundesrat eigentlich unter einer Innovation bitte?) bleibt die Medienmitteilung der Presseabteilung des Bundesrats schuldig. Nicht ein einziges Beispiel (!) für eine angebliche Innovation wird genannt.

Zwischen dem 13. Oktober und dem 15. Dezember 2011 gingen 1064 Projektgesuche bei der KTI ein, 246 davon wurden von den Experten bewilligt. Aufgrund des enormen Echos und des knappen zeitlichen Rahmens konnten 519 Gesuche nicht evaluiert werden. Die 100 Millionen Schweizer Franken haben damit für die Bearbeitung von rund der Hälfte der eingegangenen Projektgesuche gereicht.

Wenn Geld nach dem Gießkannenprinzip Innovationen auslösen würde, wenn planwirtschaftliche Maßnahmen anstatt privater Initiative Innovationen auslösen würde, dann wäre der Kommunismus erfolgreich gewesen. Das war er aber nicht.

Daher steht nur zu hoffen, daß das Parlament einer weiteren Geldschleuder an uninnovative Großunternehmen unter den Decknamen “Frankenstärke bekämpfen” und “Innovationsförderung” eine deutliche Absage erteilen wird!

Hochpreisinsel Schweiz: Kartellgesetzrevision: Problem wird nur ungenügend gelöst

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Die heute vom Bundesrat beschlossenen Grundsätze für eine Änderung des Kartellgesetzes sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Problem der “Hochpreisinsel Schweiz” wird damit aber nur ungenügend gelöst. Die SKS fordert deshalb eine rasche Behandlung der Motion 11.3984 und äußert sich wiefolgt:

Prisca Birrer-Heimo

Prisca Birrer-Heimo (Foto: Konsumentenschutz SKS)

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüßt grundsätzlich den heute vom Bundesrat präsentierten Entwurf zur Änderung des Kartellgesetzes.

Mit dem Verbot von harten horizontalen und vertikalen Absprachen würde die Schlagkraft der Wettbewerbsbehörden erhöht – denn sie müßten, im Gegensatz zur heutigen Praxis, nicht mehr die wirtschaftliche “Erheblichkeit” von Wettbewerbsabreden nachweisen.

Der Gesetzesentwurf des Bundesrates vermag SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo (SP) trotz dieser Verbesserung nur bedingt zu überzeugen: „Das Problem, daß Schweizer Konsumenten und Unternehmen beim Import von Produktionsmitteln und Konsumgütern zu hohe Preise zahlen müssen, würde mit dieser Gesetzesänderung nur ungenügend gelöst.

Aus diesem Grund hat sie einen Vorstoß (Motion 11.3984) eingereicht, der genau dort den Hebel ansetzt. Dieser Vorstoß wurde am 21. Dezember 2011 vom Nationalrat angenommen. „Stimmt nun auch der Ständerat zu, soll der Bundesrat die vorgeschlagene Regelung umgehend umsetzen“, fordert Birrer-Heimo.

Bundesrat mit Salamitaktik: Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner

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Der Bundesrat schreibt als Antwort auf die Motion der Rechtskommission des Ständerates, daß er im Interesse des Kindeswohls die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare zulassen will. Für die SVP ist die vom Bundesrat betriebene Salamitaktik unlauter:

Im Zusammenhang mit der Abstimmung des Partnerschaftsgesetzes wurde den Gegnern immer wieder versichert, daß es keine Öffnung zur Adoption und medizinisch unterstützten Fortpflanzung geben werde.

"Das ist eine Verletzung des Kindsrechts". Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität habe ein Kind, wenn es "in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater" aufwachsen könne. Diese Ordnung der Natur werde von den Christen als von Gott gegeben betrachtet.

Bischof Vitus Huonder (Foto: Bistum Chur): "Das ist eine Verletzung des Kindsrechts". Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität habe ein Kind, wenn es "in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater" aufwachsen könne. Diese Ordnung der Natur werde von den Christen als von Gott gegeben betrachtet.

Mit seinem Beschluß, daß lesbische und schwule Paare nun Kinder ihres Partners adoptieren dürfen, wird die Türe geöffnet für die bald vollständige freie Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner. Die SVP wird diesen ersten Schritt, daß Schwulen- und Lesbenpaare Kinder adoptieren können, vehement bekämpfen.

Der churer Bischof sprach schon gegenüber der Rechtskommission des Ständerates Klartext, als diese vorschlug, daß gleichgeschlechtliche Paare auch Kinder adoptieren können: Jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater, doch in der Struktur einer homosexuellen Partnerschaft werde dem Kind dieses Recht vorsätzlich verwehrt.

“Das ist eine Verletzung des Kindsrechts”. Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität habe ein Kind, wenn es “in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater” aufwachsen könne. Diese Ordnung der Natur werde von den Christen als von Gott gegeben betrachtet.

Auf die Frage, ob er mit solchen Positionen nicht billigend in Kauf nehme, daß sich noch mehr Menschen von der Kirche abwendeten, antwortete Huonder im Gespräch mit Medien: “Die Kirche kann nicht auf mehrheitsfähige Positionen schielen.”

Bewaffneter Auslandseinsatz in zivil der Schweizer Armee in Libyen

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Sie war versessen darauf, nach ihrer Demütigung durch Gaddafi in Lybien eine prominente Rolle zu spielen.
Am liebsten wollte Calmy-Rey – Befürworterin der Abschaffung der Schweizer Armee – auch Schweizer Kampfflugzeuge in den Einsatz schicken.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) begrüßt, daß dank dem Antrag des Schweizer Bundesrats ein neuer Auslandseinsatz der an und für sich neutralen Schweiz bzw. ihrer Armee ermöglicht wird.

Ein Detachement der Armee soll die Sicherheit der Schweizer Botschaft in Tripolis (Libyen) sicherstellen und nicht mehr ein privates Sicherheitsunternehmen. Der Entscheid der Kommission fiel mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich aus.
Calmy-Rey wollte am liebsten in Lybien einmarschieren. Nun ist die Armee der neutralen Schweiz nicht nur am Balkan, sondern auch in Lybien im Einsatz.

Calmy-Rey wollte am liebsten in Lybien einmarschieren. Nun ist die Armee der neutralen Schweiz nicht nur am Balkan, sondern auch in Lybien im Einsatz.

Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VBS und dem EDA war es nicht möglich, von Beginn an die Schweizer Botschaft in Tripolis durch eigene Spezialisten der Armee sicherzustellen; vielmehr wurde damit eine private Sicherheitsfirma beauftragt.

Die SiK-N bedauert dies und begründet es damit, daß es namentlich Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seines im Ausland arbeitenden Personals zu sorgen. Zudem verfügt die Schweizer Armee über Spezialisten, die speziell für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind, so die Ansicht der SiK-N.

Umso mehr unterstützt die überwiegende Mehrheit der SiK-N nun den vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 (12.013 sn) beantragten Einsatz eines Detachements der Schweizer Armee. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, das heißt, des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei.

Es handelt sich um einen bewaffneten Einsatz in zivil, welcher auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht, heißt es seitens des Nationalrats.

Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Tätigkeit Mitte Oktober 2011 wieder aufgenommen. Obwohl sich die Sicherheitslage seit der Einstellung der Kämpfe zwischen Rebellen und Regimetreuen stabilisiert hat, gehen die ausländischen Vertretungen in Libyen angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der großen Verfügbarkeit von Waffen in der Bevölkerung gewisse Risiken ein.

Die Schweizer Armee ist bereits in einem hinsichtlich der Neutralität umstrittenen und schwammigen Einsatz mit der sog. Swisscoy in Auslandseinsätze involviert.

Karl Lagerfeld-Zitat zu russischen Frauen

admin post on Februar 21st, 2012
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Karl Lagerfeld ließ sich jüngst zitieren: „Russinnen sind die hübschesten Frauen der Welt“

In der Schweiz gebärden sich viele Frauen als aggressive Kampfemanzen: Gewinner gibt es dabei keine, weder Frauen, noch Männer...

In der Schweiz gebärden sich viele Frauen als aggressive Kampfemanzen: Gewinner gibt es dabei keine, weder Frauen, noch Männer... (Bild: Emanzipation.ch)

Daran sollten sich die ganzen zähnefletschenden KampfemanzInnen einmal ein Vorbild nehmen. In der Schweiz scheint ja ein regelrechter Wettbewerb der Frauen zu herrschen nach dem Motto “wie mache ich mich möglichst häßlich”.

Acrevis-Bank: Geheimniskrämerei um den eigenen Bic- bzw. Swiftcode

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Wer den Swift-Kode der Acrevis-Bank (vormals u. a. Bank CA St. Gallen und Swiss Regio Bank) sucht, kann wirklich verzweifeln. Seit Monaten bzw. seit September letztem Jahr findet man ihn nicht mehr.

Auch, wenn man eine halbe Stunde oder länger – bis einem die Nerven völlig blank liegen – im Internet sucht.

Swift-Code der Acrevis-Bank in St. Gallen kurz auf der Webseite finden? Fehlanzeige! Auf der Internet-Seite nicht zu finden.

Swift-Code der Acrevis-Bank in St. Gallen kurz auf der Webseite finden? Fehlanzeige! Auf der Internet-Seite der Bank ist er nicht zu finden.

Besonders pikant: Selbst auf der eigenen neuen Webseite der Bank Acrevis bekommt man den Swift-Code nicht heraus. Egal, in welcher Schreibweise man ihn eingibt oder ob man nach BIC-Code, nur BIC, nach Swift-Kode oder nur Swift sucht.

Es kommt immer das Suchresultat: “Es wurden keine Resultate gefunden.”

Dieser wirklich unhaltbare Zustand existiert nun schon seit letztem Jahr. Eine Schweizer Bank, bei der man auf ihrer eigenen Webseite den Swift- bzw. BIC-Code nicht finden kann.

Jeder, der den BIC benötigt, etwa, weil er ihn angeben muß, weil er eine Zahlung erhalten will oder eine Firma, welche eine Rechnung schreiben muß, damit Kunden zahlen, kann es vergessen. Der BIC-Code ist einfach unauffindbar.

Große Geheimniskrämerei bzw. viel Ärger für die Kunden der ehemaligen Bank CA St. Gallen und der ehemaligen Swiss Regio-Bank: Bic-Code der Acrevis-Bank nicht zu herauszufinden.

Große Geheimniskrämerei bzw. viel Ärger für die Kunden der ehemaligen Bank CA St. Gallen und der ehemaligen Swiss Regio-Bank: Bic-Code der Acrevis-Bank nicht zu herauszufinden.

Nun rief der Verfasser dieser Zeilen soeben bei der Bank CA bzw. neu der Acrevis-Bank an. (der Name erinnert an alles Mögliche, nur nicht an eine Bank: Schade, daß der klangvolle Name Swiss Regio-Bank nicht behalten wurde! Hoffentlich wurde der Agentur, welche sich diesen Namen ausgedacht hat, nicht noch Geld viel dafür bezahlt mit der Folge von höheren Bankgebühren)

Eine Frau Tobler nimmt ab und erklärt süffissant: Ja, der Bic-Code sei nicht auf der Bank-Webseite zu finden. Und fügt hinzu, dies sei Absicht, daß der BIC-Code auf der Bank-Webseite nicht zu finden sei. Denn es gäbe ja zwei Swift-Kodes. Einmal den der ursprünglichen Swiss Regio-Bank und einmal den der ehemaligen Bank CA St. Gallen.

Was bei komplexen Anwendungen wie dem Internetbänking geht, soll bei so einfachen Sachen wie dem Bic-Code nicht gehen.

Was bei komplexen Anwendungen wie dem Internetbänking geht, soll bei so einfachen Sachen wie dem Bic-Code nicht gehen.

So ein Unsinn. Anstatt den Kunden auf der Webseite mitzuteilen, daß die ehemaligen Bank CA-Kunden den BIC-Kode soundso nehmen müssen und die ehemaligen Swiss Regio-Bank-Kunden eben den Bic-Kode soundso, wird einfach gar nichts angegeben.

Schlechter konnte man dies nicht machen. Es gibt doch auch zwei Eingänge für das Internetbänking. Eine Schaltfläche für die ehemaligen Bank CA-Kunden und einem für die ehemaligen Swiss Regio-Bank-Kunden.

Besonders stoßend: Im Internet wird über Google-Suche ein BIC-Code angezeigt, welcher für ehemalige Bank CA-Kunden ungültig ist. Wieviele Überweisungen deshalb schon zurückgegangen sind, läßt sich nur erahnen.

Viel Ärger könnte die Bank ihren Kunden ersparen, wenn sie die beiden Swift-Kodes auf ihrer Webseite bekanntgäbe mit dem Hinweis, welchen Bic-Code ehemalige Swiss Regio-Bank-Kunden und welchen ehemalige Bank CA-Kunden nehmen müssen. Beim Internetbänking geht das ja schließlich auch (siehe Bildschirmfotoausriß 3).

Adresse / Kontakt:

acrevis Bank AG
Marktplatz 1
9004 St.Gallen
Tel. +41 (0)58 122 75 55
Fax +41 (0)58 122 75 50
info(@)acrevis.ch

 

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